Veranstaltung: | Mitgliederversammlung Bundespolitik |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Heike Freia Frank |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.10.2019, 15:34 |
A1: Antrag an die MV das Begehren "Mehr Sichtbarkeit von geschlechtlicher Vielfalt im Grundsatzprogramm" zu Unterstützen
Antragstext
Begehren:
Der Bundesverband soll den Zwischenbericht auf eine inklusive Sprache, die alle
Geschlechteridentitäten einschließt, überarbeiten und für mehr Sichtbarkeit von
LSBTTIQ* sorgen. Dieses sollte sich auch schon unter dem Kapitel „Unsere Werte“
widerspiegeln.
Dazu sollte zum einen die Überschrift in „Geschlechtliche Vielfalt &
Selbstbestimmung“ geändert werden und folgendes unter dem Punkt 19 eingefügt
werden (dies kann gerne mit dem Inhalt von dem jetzigen Absatz 22 verbunden
werden, da es inhaltliche Überschneidungen gibt):
“Grüne Queerpolitik ist Menschenrechtspolitik. In einer emanzipatorischen
Gesellschaft brauchen Menschen aller Geschlechteridentitäten Sichtbarkeit und
Wertschätzung, die sich auch in unserer Sprache widerspiegeln sollte. Es gehört
zu einem selbstbestimmten Leben über die eigene sexuelle Identität zu bestimmen.
Dieses Recht ist ein Fundament für Gleichstellung in allen Lebensbereichen.
Recht, Schutz und Akzeptanz von LSBTTIQ* und Regenbogenfamilien ist Teil der
Menschenrechte.“
Auch in den nachfolgenden Kapiteln des Grundsatzprogramms muss dieses sichtbar
werden:
Hier sollten queergrüne Positionen und Forderungen auftauchen. Vor allem in den
Abschnitten zu Familienpolitik, Bildungspolitik, Gesundheitspolitik und
feministischer Außenpolitik sollten diese ausformuliert werden.
Darüber hinaus sollten bestehende Positionen der Grünen, wie z. B. die Aufnahme
der sexuellen Identität in Art. 3 des Grundgesetzes und die Überarbeitung des
Selbstbestimmungsgesetzes im Grundsatzprogramm auftauchen. Auch der besondere
Schutz von queeren Geflüchteten ist ein Beispiel für wichtige Ergänzungen im
jetzigen Zwischenbericht im Sinne dieses Begehrens.
Zurzeit fußt das Programm zumeist auf binären Geschlechterverhältnisse, eine
Überarbeitung dieser Teile sollte im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt
vorgenommen werden. An 75 Stellen verweist das jetzige Programm auf Frauen, vor
allem an diesen Stellen sollte geschaut werden, ob hier eventuelle Ergänzungen
im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt möglich und nötig sind.
Begründung
Im Zwischenbericht (ZB) zum Grundsatzprogramm fehlt ein ganz wesentlicher Aspekt: Die geschlechtliche Vielfalt mit all ihren Facetten. Nirgendwo in der Vorlage findet sich auch nur eine Erwähnung, nicht in wörtlicher Darstellung als Schlagwort: geschlechtliche Vielfalt und auch nicht mit dem dazugehörigen Akronym: LSBTTIQ*.
Die geschlechtliche Vielfalt ist jedoch untrennbarer Teil unserer Gesellschaft und queergrüner Politik! Niemand darf für seine Sexualität, sein Anderssein ausgegrenzt werden. Ein Verzicht auf die Darstellung der geschlechtlichen Vielfalt stellt eine Unterschlagung dieser Bewegung dar und würde die Fortschreibung des binären Geschlechtersystems bedeuten. Dies war und ist nicht im Interesse grüner Politik.
Im ZB ist stets von Frauen und Männern die Rede, nicht jedoch von allen Geschlechtsidentitäten. Das erweckt den Eindruck und zieht Kritik nach sich, dass das binäre Geschlechtersystem fortgeschrieben und geschlechtliche Vielfalt unsichtbar gemacht wird oder bleiben soll. Dies steht jedoch in Widerspruch zu einer grünen Selbstdarstellung.
Grüne praktische Queerpolitik heißt, wir engagieren uns in der Lesben- und Schwulenpolitik, für Bisexuelle, für Trans- und Intergeschlechtlichkeit, eben für die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten, für Akzeptanz und Sichtbarkeit der queeren Community.de besonders bei dem spürbaren Rollback an Bedeutung zunimmt. . Unsere politische Unterstützung gilt darüber hinaus den Regenbogenfamilien, für sichere Unterkünfte für queere Geflüchtete sowie schnellere Anerkennung ihrer Fluchtgründe sowie die flächendeckende Umsetzung von Aktionsplänen für Akzeptanz und Vielfalt.
Es ist schon erstaunlich, dass ein in die Zukunft gerichtetes Grundsatzprogramm eine ganze Bewegung unterschlägt, die ihre e Interessen und Forderungen in bisher nie gekanntem Ausmaß sichtbar macht und einfordert. Noch nie zuvor gab es so viele, so große und immer größer werdende Demonstrationen der LSBTTIQ* Gemeinde für ihre Sichtbarkeit. Das haben München, Nürnberg, Frankfurt, Köln, Hamburg, Heidelberg, Berlin, um nur einige Beispiele zu nennen, überdeutlich bei den CSDs gezeigt. Es stehen weitere Städte wie Dortmund, Erfurt, Bremen und Münster,auf der Agenda. Dabei treten die in der CSD-Community organisierten Einzelgruppen immer deutlicher als Ergänzung hervor. Dies betrifft in erster Linie die hier organisierten Lesben, die sich als neue Bewegung Sichtbarkeit verschaffen. Sie treten in den vergangenen Jahren in ihrem neuen Verständnis als Dykes auf und machen in Dyke-Marches auf sich aufmerksam. Auch die Transgemeinde organisiert sich in gleicher Form als Trans* CSDs. Das haben die vielen CSDs in diesem Jahr besonders deutlich in den o. g. Städten gezeigt. Und in Bielefeld waren sogar die Medien von einer so großen Teilnahme überrascht worden.
Auch in der Grünen Politik spiegelt sich dieses wider, so hat zum Beispiel die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag verabschiedet, wonach die sexuelle Identität grundgesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden soll. Art. 3 Abs. 3 GG soll dementsprechend erweitert werden und auch die sexuelle Identität aufnehmen. In Absatz drei heißt es dazu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes[neu], seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Dies soll Teil eines bundesweiten "Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" werden. Im Grünen-Antrag heißt es weiter, der Artikel schreibe in seiner jetzigen Form "einen der zentralen Mechanismen von Homo- und Transfeindlichkeit fort", nämlich das "Unsichtbarmachen" und "Bagatellisieren" von Diskriminierungen.
"Jeden Tag kommt es auch in Deutschland zu homophoben und transfeindlichen Übergriffen", so begründete unsere Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann die Initiative. […] "Es reicht eben nicht, dass einzelne Ministerien einmal im Jahr die Regenbogenfahnen herausholen, während die Bundesregierung im Rest des Jahres die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Rechte von LSBTTIQ verschleppt" und "Feindseligkeit gegenüber LSBTTIQ schränkt die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit für viele Bürger*innen empfindlich ein". Und weiter: „Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes ist längst überfällig, was auch die Diskussion um das sog. 3. Geschlecht gezeigt hat. Schon damals haben wir in einem Entschließungsantrag die Reform des Transsexuellenrechts gefordert“ . „Leider wurde der Antrag von der Großen Koalition abgelehnt. Daher werden wir GRÜNE noch in diesem Jahr einen neuen Versuch für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz starten. Dessen Leitbild sollte die persönliche Freiheit und nicht irgendeine Ordnungsvorstellung über die Geschlechter sein. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans-* und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen. Dabei soll das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfacht und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig gemacht werden.“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/064/1906479.pdf)
Diese Sichtweise muss sich auch im Grundsatzprogram niederschlagen.
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